Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bereitstellung der Software-as-a-Service Lösung Casebase durch die Alexander Thamm GmbH
Letzte Aktualisierung im Januar 2024
1. Inhalt und Zustandekommen
1.1 Parteien und Gegenstand.
Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen der Alexander Thamm GmbH („[at]“), Sapporobogen 6-8, 80637 München, Anbieter von Casebase („Casebase“), und ihren Kunden („Kunde“) bezüglich der Bereitstellung der Casebase-Plattform über das Internet (Software as a Service). Casebase ist eine Daten- und KI-Anwendungsfall-Management-Plattform, die die Dokumentation, Verwaltung und Steuerung über den gesamten Lebenszyklus von KI-Anwendungsfällen hinweg unterstützt. Kunden können eine Daten- und KI-Anwendungsfallbibliothek aufbauen, einzelne KI-Anwendungsfälle anhand strategisch wichtiger Kriterien bewerten und somit stets geschäftskritische Entscheidungen auf Basis des Portfolios und des Geschäftswerts treffen.
1.2 Abweichende Bestimmungen.
Die Geltung abweichender oder zusätzlicher Bestimmungen zu diesen Regelungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn [at] eine Bestellung des Kunden annimmt, in der der Kunde auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und/oder diese beifügt und [at] nicht widerspricht.
1.3 Zustandekommen des Vertrags.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde und [at] ein Bestellformular unterzeichnen oder anderweitig die Bereitstellung durch [at] vereinbaren.
1.4 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.
§ 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, der bestimmte Pflichten für Unternehmer bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorschreibt, sind ausgeschlossen.
2. Leistungen von [at]
2.1. Nutzungsrecht
[at] stellt dem Kunden das in der Bestellung näher bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt Casebase („Software“) für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet („Service“) bereit. Zu diesem Zweck hostet [at] die Software auf einem Server, der für den Kunden über das Internet zugänglich ist. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht, auf die Software über einen Browser und eine Internetverbindung für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zuzugreifen, ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Dies beinhaltet das Recht, Programmcode (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers temporär zu speichern (z.B. im RAM oder Browser-Cache) und auszuführen, soweit dies erforderlich ist.
Das Nutzungsrecht ist auf die in der Bestellung vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern („Nutzungseinheiten“) beschränkt. Jegliche Überlassung der Nutzung oder Bereitstellung des Dienstes an andere Unternehmen oder Dritte ist untersagt.
2.2. Verfügbarkeit
[at] ist bemüht, dem Kunden den Service mit einer Zielverfügbarkeit von 95 % pro Kalendermonat während der Betriebszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr MEZ bereitzustellen. Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen seinem System und dem Rechenzentrum sowie für die notwendige Hard- und Software (z.B. PC, Netzwerkverbindung, Browser) verantwortlich. Die Leistungserbringung von [at] gilt am Verbindungspunkt des Rechenzentrums von [at] zum Internet als erbracht.
- Betriebszeiten: Die Betriebszeiten umfassen keine Wartungsarbeiten (z.B. Installation von Updates oder Upgrades), die von [at] per E-Mail angekündigt werden und bis zu 4 Stunden pro Kalendermonat betragen können. [at] wird sich bemühen, Wartungsarbeiten außerhalb der Betriebszeiten zu legen.
- Erreichte Verfügbarkeit: Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit („Erreichte Verfügbarkeit“) werden Ausfälle des Dienstes aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streiks, Aufruhr, Naturkatastrophen, Epidemien) nicht berücksichtigt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Dienstunterbrechungen durch [at] aus Sicherheitsgründen, sofern [at] angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat (z.B. Denial-of-Service-Angriffe, kritische Sicherheitslücken in Drittanbietersoftware ohne verfügbaren Patch).
- Servicegutschriften: Unterschreitet die erreichte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat die Zielverfügbarkeit, hat der Kunde Anspruch auf Servicegutschriften, die einen Teil der monatlichen Grundgebühr und Nutzungsgebühr darstellen, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Tatsächliche Verfügbarkeit | Servicegutschriften |
>= 95 % | keine |
>= 90 % und < 95 % | 20 % |
>= 80 % und < 90 % | 40 % |
>= 50 % und < 80 % | 80 % |
< 50 % | 100 % |
Servicegutschriften werden auf Anfrage mit der nächsten Rechnung verrechnet. Eine Barauszahlung von Servicegutschriften ist nicht möglich.
2.3. Einrichtung
Der Kunde ist für die Ersteinrichtung des Dienstes (z.B. Hochladen des Firmenlogos) verantwortlich. Eine Änderung des Dienstes, insbesondere eine Umprogrammierung aufgrund von Kundenwünschen, ist nicht enthalten. Solche Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
2.4. Support
[at] bietet kostenlosen E-Mail-Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Dienstes an. Der Support umfasst keine allgemeine Wissensvermittlung, Schulungen, Konfiguration, Implementierung, kundenspezifische Dokumentation oder Softwareanpassung. Supportleistungen werden an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr, außer an bundesweiten Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember jedes Jahres, erbracht. Die Reaktionszeit auf E-Mail-Anfragen beträgt 24 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten am nächsten Werktag als eingegangen.
2.5. Dokumentation
Sofern nicht anders vereinbart, ist [at] lediglich verpflichtet, eine Benutzerdokumentation in Form einer Online-Hilfe oder eines PDF-Benutzerhandbuchs bereitzustellen. Zusätzliche Dokumentations-, Schulungs- oder Einweisungsleistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
2.6. Serviceänderungen
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Software um eine Standardsoftware handelt, die als Software as a Service (SaaS)-Lösung bereitgestellt wird, bei der mehrere Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die Vorteile eines solchen Mehrmandantenmodells können nur realisiert werden, wenn die Software einheitlich bleibt und weiterentwicklungsfähig ist. Daher vereinbaren die Parteien:
[at] kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung aufgrund (i) von Gesetzes- oder Rechtsänderungen, (ii) geänderter technischer Rahmenbedingungen (z.B. neue Browserversionen oder technische Standards) oder (iii) zum Schutz der Systemsicherheit erforderlich ist.
Darüber hinaus kann [at] im Rahmen der Softwareentwicklung angemessene Änderungen am Service vornehmen (z.B. Einstellung alter Funktionen, die weitgehend durch neue ersetzt wurden). [at] wird den Kunden rechtzeitig per E-Mail – in der Regel vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen – benachrichtigen, wenn die Änderung mehr als nur geringfügige nachteilige Auswirkungen auf ihn hat.
Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn er nicht vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich oder per E-Mail Widerspruch einlegt. [at] wird den Kunden bei der Ankündigung der Änderung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen. Wenn die Änderung das Vertragsverhältnis zum Nachteil des Kunden erheblich stört, wird die Änderung nicht vorgenommen.
3. Zahlung und Verzug
3.1. Vergütungsstruktur
Der Kunde schuldet [at] die vereinbarte Vergütung für die Nutzung des Dienstes während der Vertragslaufzeit, wie in der Bestellung angegeben. Die Vergütung kann aus einer festen monatlichen Grundgebühr und einer monatlichen Lizenzgebühr bestehen, die von der Anzahl der gebuchten Nutzungspakete (z.B. Lizenzpakete für 25 Nutzer) abhängt.
3.2. Anfall der Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühr ist zu Beginn des Vertrags für die Erstlaufzeit (siehe Ziffer 9.2) und anschließend zu Beginn jeder Verlängerungslaufzeit (siehe Ziffer 9.2) jeweils im Voraus in voller Höhe fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungspakete ist jederzeit möglich, eine Reduzierung jedoch nur zum Ende der Erst- oder einer Verlängerungslaufzeit oder mit Zustimmung von [at] früher. Sofern in der Bestellung vereinbart, erhöht sich die Anzahl der gebuchten Nutzungspakete automatisch, wenn der Kunde den Dienst über die ursprünglich gebuchten Nutzungspakete hinaus nutzt. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten während der Erst- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig berechnet. Die Preise für zusätzliche Nutzungseinheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von [at] zum Zeitpunkt der Bestellung der zusätzlichen Einheiten.
3.3. Rechnungsstellung
[at] stellt Rechnungen im Voraus zu Beginn des Vertrags aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Die Rechnungsstellung kann auch online durch Bereitstellung einer herunterladbaren und druckbaren PDF-Rechnung im Administratormenü oder durch Versendung per E-Mail erfolgen („Online-Rechnung“).
3.4. Beginn der Servicenutzung
Sofern keine kostenlose Testphase vereinbart wurde, ist die Nutzung des Dienstes erst nach Eingang des Rechnungsbetrages bei [at] gestattet und möglich.
3.5. Nettopreise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.6. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit der Zahlung der Gebühr oder eines wesentlichen Teils davon für zwei Kalendermonate in Verzug, oder erreicht der ausstehende Betrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten die Höhe des zweifachen monatlichen Grund- und Nutzungsentgelts, so ist [at] nach angemessener Ankündigung per E-Mail oder Brief berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Dienst gespeicherten Daten.
4. die Verpflichtungen des Kunden
4.1. Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde wird den Dienst nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und keine Rechte Dritter verletzen. Insbesondere wird der Kunde bei der Nutzung des Dienstes die datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen einhalten und keine schädlichen oder rechtswidrigen Daten einspeisen oder den Dienst sonst missbräuchlich nutzen.
4.2. Systemvoraussetzungen und Mitwirkungsverpflichtungen
Die Anforderungen an Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie die organisatorischen Voraussetzungen und die Mitwirkungspflichten des Kunden sind im Bestellformular geregelt. Soweit nicht anders angegeben, muss der Kunde eine aktuelle Browserversion verwenden und Cookies zulassen.
5. Kundendaten und Datenschutz
5.1. Kundendaten
Die vom Kunden oder seinen Mitarbeitern bei der Nutzung der Software eingegebenen Daten (z.B. Profilangaben) sowie die generierten und dem Kunden zuzuordnenden Daten gehören ausschließlich dem Kunden. [at] behandelt Kundendaten vertraulich.
5.2. Nutzung von Kundendaten
Der Kunde räumt [at] hiermit ein nicht-exklusives, weltweites, vertraglich beschränktes und kostenloses Nutzungsrecht an den Kundendaten zum Zwecke der Erbringung des Dienstes ein, einschließlich der Speicherung in einem von [at] genutzten Rechenzentrum. [at] ist ferner berechtigt, Kundendaten in aggregierter oder statistischer Form für Fehleranalysen und die Entwicklung von Softwarefunktionen zu verwenden.
5.3. Datenverarbeitungsvereinbarung
Soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, gilt Folgendes: Der Kunde ist Verantwortlicher für die Kundendaten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, und [at] verarbeitet Kundendaten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden zur Erbringung des Dienstes. [at] ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Datenverluste und unbefugten Zugriff Dritter auf Kundendaten zu verhindern. Zu diesem Zweck führt [at] tägliche Datensicherungen durch. Der Kunde bleibt jederzeit alleiniger Inhaber der Daten und kann von [at] jederzeit, insbesondere nach Beendigung der Vertragslaufzeit, die Herausgabe einzelner oder aller Daten verlangen. [at] hat kein Zurückbehaltungsrecht. Die Datenherausgabe erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Datennetzübertragung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der für die Datennutzung erforderlichen Software.
5.4. Nutzungsstatistiken
[at] verwendet das Drittanbieter-Tool Pendo.io (Security and privacy – Pendo Help Center), um Statistiken über die Nutzung von Casebase zu erstellen. Diese Statistiken werden automatisch vom System erstellt und enthalten keine personenbezogenen Daten. Die von Pendo.io erfassten Daten umfassen Informationen darüber, wie Benutzer mit Casebase interagieren, wie z. B. besuchte Seiten, genutzte Funktionen und Sitzungsdauer. Diese Daten sind anonym und können einzelne Benutzer nicht persönlich identifizieren.
Zweck der Datenerfassung
Die von Pendo.io erfassten Daten werden ausschließlich zur Verbesserung der Benutzererfahrung verwendet, einschließlich der Identifizierung und Behebung von Problemen, der Optimierung der Benutzeroberfläche und der Entwicklung neuer Funktionen und Dienste, die auf die Bedürfnisse der Benutzer zugeschnitten sind.
Datenschutz und Sicherheit
Die von Pendo.io erfassten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Wir stellen sicher, dass alle Daten sicher übertragen und gespeichert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Einwilligung zur Datennutzung
Durch die Nutzung von Casebase erklärt sich der Kunde mit der Erfassung und Nutzung seiner Daten durch Pendo.io zu den oben genannten Zwecken einverstanden. Wenn der Kunde mit dieser Datennutzung nicht einverstanden ist, wird ihm empfohlen, Casebase nicht zu nutzen.
5.5. Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Information der Betroffenen gemäß der DSGVO verantwortlich. Wenn [at] rechtliche Vorgaben, Texte oder Inhalte (z.B. Muster-Datenschutzhinweise oder Einwilligungserklärungen) zur Verfügung stellt, handelt es sich lediglich um Entwürfe. [at] leistet keine Rechtsberatung und kann die rechtliche Konformität der bereitgestellten Inhalte nicht garantieren. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, dass eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erfolgt, muss der Kunde die Konformität solcher Inhalte selbst oder durch Rechtsexperten sicherstellen.
6. Gewährleistungsansprüche
6.1. Fehlerfreiheit und Beschaffenheit
[at] wird den Service frei von Sach- und Rechtsmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software wird ausschließlich durch die in der Bestellung enthaltene oder auf sie verwiesene Leistungsbeschreibung bestimmt, nicht jedoch durch Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Äußerungen von [at] vor Vertragsschluss oder Angaben in Marketingmaterialien von [at]. Die Pflicht zur Erhaltung der Software umfasst nicht die Anpassung der Software an veränderte Nutzungsbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie z.B. Änderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderungen der Hardware oder Betriebssysteme, die Anpassung an den Funktionsumfang von Wettbewerbsprodukten oder die Herstellung von Kompatibilität mit neuen Datenformaten.
6.2. Mängelbeseitigung
Der Kunde hat [at] auftretende Mängel der Software unverzüglich unter Angabe der Umstände ihres Auftretens mitzuteilen. [at] wird den Mangel in angemessener Frist beheben. [at] ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Möglichkeiten zur Umgehung des Fehlers aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beheben, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
6.3. Anfängliche Unmöglichkeit
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
6.4. Nichtgewährung
Das Recht zur Kündigung wegen Nichtgewährung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, die Bereitstellung des Dienstes ist als dauerhaft gescheitert anzusehen.
6.5. Verjährung der Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche auf Schadensersatz, soweit [at] gesetzlich haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2).
6.6. Gesetzliche Regelung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Mängelhaftung.
7. Freistellungsverpflichtungen
7.1. Freistellungspflicht
Wenn Dritte (einschließlich Behörden) gegenüber [at] Ansprüche oder Rechtsverletzungen geltend machen, die darauf beruhen, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, insbesondere indem er rechtswidrige Daten in den Dienst hochgeladen oder den Dienst in einer Weise genutzt hat, die gegen den Datenschutz oder andere Gesetze verstößt, gilt Folgendes: Der Kunde hat [at] von diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen, [at] in angemessener Weise bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und [at] die Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
7.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht
Voraussetzung für die Freistellungspflicht gemäß Ziffer 7.1 ist, dass [at] den Kunden unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichwertige Erklärungen abgibt und dem Kunden – soweit möglich – auf Kosten des Kunden die Führung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche ermöglicht.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Ausschluss in bestimmten Fällen
[at] haftet für Schäden, soweit diese (a) vorsätzlich oder grob fahrlässig durch [at] verursacht wurden oder (b) durch leichte Fahrlässigkeit von [at] verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. Kundendaten gehen vollständig verloren und auch alte Daten können nicht rekonstruiert werden). Im Übrigen ist die Haftung von [at], unabhängig von ihrem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, [at] haftet gesetzlich, insbesondere für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistiges Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien von [at] werden nur schriftlich gegeben und sind im Zweifel nur als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet sind.
8.2. Haftungsbeschränkung der Höhe nach
Im Fall von Klausel 8.1 Satz 1 Buchstabe b) ist die Haftung von [at] auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.3. Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens
Für die Fälle von Klausel 8.1 Satz 1 Buchstabe b) gehen die Parteien davon aus, dass der „typischerweise vorhersehbare Schaden“ für alle Schadensfälle, die in einem Kalenderjahr entstehen, die Nettovergütung für Software-as-a-Service-Dienste von [at], die vertraglich für dieses Kalenderjahr vorgesehen sind oder in diesem Kalenderjahr anfallen (je nachdem, welcher dieser beiden Beträge höher ist), nicht übersteigt.
8.4. Kostenlose Testphase
Die Haftung von [at] ist für Schäden, die während einer kostenlosen Testphase verursacht werden, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.5. Mitarbeiter und Beauftragte von [at]
Die Haftungsbeschränkungen in den Klauseln 8.1 bis 8.4 gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von [at].
9. Laufzeit und Kündigung
9.1. Kostenlose Testphase
Sofern die Bestellung eine kostenlose Testphase vorsieht, gilt für die Laufzeit Folgendes: Der Vertrag beginnt mit einer 30-tägigen Testphase. Für die Testphase fallen keine Einrichtungs-, Grund- oder Nutzungsgebühren an. Am Ende der Testphase beginnt automatisch die Grundlaufzeit gemäß Ziffer 9.2, sofern der Kunde den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Werktagen zum Ende der Testphase kündigt.
9.2. Laufzeit
Der Vertrag wird je nach Bestellung des Kunden für eine bestimmte Laufzeit („Grundlaufzeit“) abgeschlossen und verlängert sich dann automatisch um die gleiche Dauer („Verlängerungslaufzeit“), wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen („Kündigungsfrist“) zum Ende der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird. Sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Grundlaufzeit und die Verlängerungslaufzeit jeweils zwölf (12) Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten gilt Ziffer 3.2.
9.3. Form
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
10. Referenzverwendung
10.1. Recht von [at] zur Verwendung von Referenzen
[at] ist jederzeit, ab Vertragsschluss (siehe Ziffer 1.3), berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden gegenüber Dritten als Referenz anzugeben und das Logo des Kunden dabei zu verwenden. Dieses Recht kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erklärungen und Mitteilungen
[at] ist berechtigt, alle Erklärungen und Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse des Administratorbenutzers zu senden. Der Kunde wird diese regelmäßig überprüfen.
11.2. Bestellformular
Das Bestellformular ist Bestandteil des Vertrages. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestellformular haben die Bedingungen des Bestellformulars Vorrang.
11.3. Aufrechnung
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber anderen als seinen vertraglichen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11.4. Schriftform
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
11.5. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben (sowohl vertragliche als auch außervertragliche), unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.6. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der von [at]. [at] bleibt berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
11.7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die die Parteien in redlicher Weise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend dem ursprünglich gewollten Zweck vereinbart hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.