Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Bereitstellung der SaaS Casebase durch die Alexander Thamm GmbH
1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrages
Stand: 04.05.2026
1.1 Parteien und Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Alexander Thamm GmbH („AT"), Sapporobogen 6-8, 80637 München, als Anbieter der Plattform „Casebase", und ihren Kunden („Kunde") hinsichtlich der Bereitstellung der Plattform Casebase im Wege des Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet.
Casebase ist eine Software-as-a-Service-Plattform für das Management von Use Cases, insbesondere aus den Technologiebereichen Datenanalyse und Künstliche Intelligenz, und unterstützt Kunden bei der strukturierten Erfassung, Bewertung, Verwaltung und Steuerung dieser Use Cases über deren gesamten Lebenszyklus hinweg. Hierzu stellt Casebase Funktionen zur Verfügung, die insbesondere den Aufbau und die Pflege einer zentralen Use-Case-Bibliothek, die Analyse und Priorisierung einzelner Use Cases anhand strategischer, fachlicher und wirtschaftlicher Kriterien sowie die transparente Darstellung von Zusammenhängen innerhalb eines Use-Case-Portfolios ermöglichen. Auf dieser Grundlage unterstützt Casebase die Vorbereitung geschäftlicher Entscheidungen, ohne selbst Entscheidungen zu treffen oder verbindliche Empfehlungen abzugeben.
1.2 Ausschluss abweichender Regelungen
Abweichende oder über die Bestimmungen dieses Vertrages hinausgehende Regelungen finden keine Anwendung. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn AT einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem auf solche Bedingungen hingewiesen wird oder diese beigefügt sind, und AT diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande,
- sobald der Kunde und AT einen Bestellschein unterzeichnen oder anderweitig eine Vereinbarung über die Bereitstellung der Leistungen von AT treffen oder
- online auf digitalen Marktplätzen (z.B. AWS Marketplace) mit Übermittlung einer Bestellbestätigung nach Bestellung des Kunden.
1.4 Abbedingung bestimmter Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Die Verpflichtungen gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB werden abbedungen.
2. Leistungen von AT
2.1 Nutzungsrecht
AT stellt dem Kunden das im Bestellschein oder auf dem digitalen Marktplatz bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt „Casebase" („Software") für die Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Service"). Zu diesem Zweck hostet AT die Software auf einem Server, der für den Kunden über das Internet erreichbar ist.
Der Kunde erhält für die Dauer dieses Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die im Bestellschein oder online in der Bestellbestätigung vereinbarte Anzahl von Nutzungseinheiten beschränkte Recht, mittels Internetverbindung und Browser auf die Software zuzugreifen und diese ausschließlich für eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke zu nutzen.
Das Nutzungsrecht umfasst das vorübergehende Speichern von Programmcodes (z.B. JavaScript) auf den Endgeräten der Nutzer, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
Eine Überlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte oder andere Unternehmen ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) vereinbart.
2.2 Verfügbarkeit
AT muss für das SaaS-Produkt Casebase eine Zielverfügbarkeit von 95 % pro Kalendermonat gewährleisten.
Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum sowie die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Leistungserbringung durch AT erfolgt am Übergabepunkt des von AT genutzten Rechenzentrums zum Internet.
a) Betriebszeit
Von der Betriebszeit ausgenommen sind von AT per E-Mail angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. Installation von Updates/Upgrades) von bis zu vier Stunden pro Kalendermonat. AT wird Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der Betriebszeiten durchführen.
b) Berechnung der Verfügbarkeit
Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit („Erreichte Verfügbarkeit") bleiben Ausfälle infolge höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) sowie aus Sicherheitsgründen durch AT vorgenommene, angemessene Sperrungen (z.B. infolge Denial-of-Service-Attacken oder schwerwiegender Sicherheitslücken ohne verfügbaren Patch) unberücksichtigt.
c) Service Credits
Unterschreitet die erreichte Verfügbarkeit die Zielverfügbarkeit in einem Kalendermonat, hat der Kunde Anspruch auf Service Credits in Höhe eines gemäß nachstehender Tabelle bestimmten Anteils der für den betreffenden Kalendermonat entrichteten Grund- und Nutzungsgebühren.
Service Credits werden dem Kunden auf Antrag mit der nächsten Rechnung verrechnet. Ein Anspruch auf Auszahlung von Service Credits besteht nicht.
2.3 Einrichtung
Die erstmalige Einrichtung des Services (z.B. Upload von Firmenlogo) erfolgt durch den Kunden eigenständig. Anpassungen oder Umprogrammierungen der Software nach den individuellen Wünschen des Kunden sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung einschließlich Vergütung.
2.4 Support
AT stellt dem Kunden einen kostenfreien E-Mail-Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Nicht umfasst sind allgemeiner Know-how-Transfer, Schulungen, Konfiguration, Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation und Anpassungen.
Supportanfragen werden von Montag bis Freitag (werktags), ausgenommen bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage sowie am 24. und 31. Dezember, zwischen 9:00 und 16:00 Uhr bearbeitet. Die Reaktionszeit auf E-Mail-Anfragen beträgt maximal 24 Stunden. Anfragen außerhalb der Supportzeiten gelten als am nächsten Werktag eingegangen.
2.5 Dokumentation
Sofern nicht anders vereinbart, schuldet AT lediglich die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation in Form einer Online-Hilfe oder eines PDF-Benutzerhandbuchs. Weitergehende Dokumentation sowie Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.6 Leistungsänderungen
Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software um eine Standardsoftware im SaaS-Modell handelt, auf die mehrere Kunden im Rahmen eines zentralen Systems zugreifen (Multi-Tenancy).
AT ist berechtigt, den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund
- (i) einer Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben oder Rechtsprechung,
- (ii) geänderter technischer Rahmenbedingungen (z.B. neue Browserversionen, technische Standards) oder
- (iii) zum Schutz der Systemsicherheit.
Darüber hinaus kann AT den Service im Rahmen der Weiterentwicklung in zumutbarem Umfang ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die weitgehend durch neue ersetzt wurden).
AT wird den Kunden über für ihn nicht nur unerheblich nachteilige Änderungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informieren. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern er der Änderung nicht bis zum Änderungszeitpunkt in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. AT wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich beeinträchtigen würden, erfolgen nicht.
2.7 Verantwortung für hochgeladene Inhalte
Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Freiheit von Rechten Dritter sowie für die Virenfreiheit und Schadsoftwarefreiheit aller von ihm über den Service hochgeladenen Dateien und Inhalte.
AT haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die durch infizierte, schadhafte oder fehlerhafte Dateien entstehen, die vom Kunden hochgeladen wurden. Der Kunde stellt AT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden hochgeladenen Inhalte gegen AT geltend gemacht werden, es sei denn, AT hat die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
3. Vergütung und Zahlungsverzug
3.1 Gebührenstruktur
Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die im Bestellschein vereinbarte Vergütung an AT zu zahlen. Die Vergütung besteht aus einer festen monatlichen Grundgebühr sowie einer monatlichen Lizenzgebühr, deren Höhe sich nach der Anzahl der gebuchten Nutzungspakete (z.B. Lizenzpakete für 25 Nutzer) richtet.
3.2 Lizenzgebühren, Anpassung der Nutzungspakete
Die Lizenzgebühr wird zu Beginn der Grundlaufzeit (vgl. Ziffer 9.2) sowie jeweils zu Beginn jeder Verlängerungslaufzeit (vgl. Ziffer 9.2) für die jeweilige Laufzeit im Voraus und in voller Höhe fällig.
Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungspakete kann durch den Kunden jederzeit vorgenommen werden. Eine Reduzierung der gebuchten Nutzungspakete ist ausschließlich zum Ende der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit möglich oder zuvor mit ausdrücklicher Zustimmung von AT.
Sofern im Bestellschein oder anderweitig in Textform (§ 126b BGB) vereinbart, erhöht sich die Anzahl der gebuchten Nutzungspakete automatisch, wenn der Kunde den Service über die gebuchte Anzahl hinaus nutzt. Bei einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten während der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig für die verbleibende Laufzeit in Rechnung gestellt. Für zusätzliche Nutzungseinheiten gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß Preisliste von AT.
3.3 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
AT stellt die vereinbarten Gebühren zu Vertragsbeginn im Voraus in Rechnung. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Die Rechnungsstellung kann auch in Form einer Online-Rechnung erfolgen, indem die Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei im Administratormenü bereitgestellt oder per E-Mail versandt wird.
3.4 Nutzungsvoraussetzung
Die Nutzung des Services ist – mit Ausnahme einer vereinbarten kostenlosen Testphase – erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrags bei AT zulässig. AT ist berechtigt, die Freischaltung des Services bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
3.5 Nettopreise
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.6 Zahlungsverzug, Sperrung und außerordentliche Kündigung
Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate in Verzug, oder mit der Zahlung eines Betrages, der das Doppelte der monatlichen Grund- und Nutzungsgebühr erreicht und sich über mehr als zwei Monate erstreckt, ist AT nach vorheriger Androhung per E-Mail oder Brief berechtigt, den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Während einer Sperrung ist der Zugriff des Kunden auf die im Service gespeicherten Daten ausgeschlossen.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, den Service ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Er wird insbesondere darauf achten, keine Rechte Dritter zu verletzen und alle einschlägigen Vorschriften – insbesondere zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht – einzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, keine schadhaften, rechtswidrigen, unerlaubten oder mit Schadsoftware behafteten Daten über den Service einzuspielen, den Service nicht missbräuchlich zu nutzen sowie keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Integrität des Services zu beeinträchtigen.
4.2 Systemanforderungen und Mitwirkungspflichten
Die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Hard- und Software des Kunden sowie sonstige Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Bestellschein oder der Produktbeschreibung auf dem Digitalen Marktplatz. Soweit dort nicht abweichend geregelt, ist der Kunde verpflichtet, stets eine aktuelle Browserversion zu verwenden, Cookies zuzulassen und für eine den Systemvoraussetzungen entsprechende IT-Infrastruktur zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, AT bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang zu unterstützen und sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
4.3 Geografische Nutzungsbeschränkung / Exportkontrolle
Die Leistungen von AT dürfen nicht aus den folgenden Staaten oder Gebieten genutzt oder technisch zugänglich gemacht werden:
- Russische Föderation
- Republik Belarus
- Islamische Republik Iran
- Demokratische Volksrepublik Korea
- Arabische Republik Syrien
AT ist berechtigt und verpflichtet, den Zugriff auf die vertragsgegenständlichen Leistungen aus diesen Staaten oder Gebieten technisch zu unterbinden, insbesondere durch IP-Blocking, Geo-Blocking oder vergleichbare Maßnahmen.
Darüber hinaus ist AT berechtigt, weitere Staaten oder Gebiete von der Nutzung auszuschließen, sofern diese nach Maßgabe von Sanktions- oder Embargolisten der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder – soweit einschlägig – der Vereinigten Staaten von Amerika einer entsprechenden Sanktionierung oder Exportkontrollregelung unterliegen. AT wird den Kunden über die Aufnahme weiterer Staaten oder Gebiete unverzüglich informieren.
Der Kunde sichert zu, dass weder er noch von ihm autorisierte Nutzer die vertragsgegenständlichen Leistungen von AT aus den genannten Staaten oder Gebieten nutzen oder Dritten in diesen Staaten oder Gebieten zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle anwendbaren exportkontroll- und sanktionsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie – soweit einschlägig – der Vereinigten Staaten von Amerika einzuhalten.
Bei Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist AT berechtigt, den Zugang zu den vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Kundendaten und Datenschutz
5.1 Kundendaten
Die vom Kunden und dessen Mitarbeitern im Rahmen der Nutzung der Software eingegebenen oder erzeugten Daten (einschließlich Profilangaben, Inhalte und sonstiger kundenbezogener Daten) verbleiben im Eigentum des Kunden. AT behandelt diese Daten vertraulich und trifft angemessene Vorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff durch Dritte.
5.2 Rechteeinräumung und Nutzung der Kundendaten
Der Kunde räumt AT ein einfaches, weltweites, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an den Kundendaten ein, soweit dies zur Erbringung und Sicherstellung des vertraglich geschuldeten Services erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Speichern, Vervielfältigen, Verarbeiten, Übertragen und Sichern der Daten auf den von AT genutzten Systemen.
AT ist darüber hinaus berechtigt, Kundendaten in anonymisierter, aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse, zur Verbesserung und Fortentwicklung der Softwarefunktionen sowie zu internen Zwecken zu verwenden. Ein Personenbezug wird hierbei ausgeschlossen.
5.3 Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Soweit AT im Rahmen der Bereitstellung des Services personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt Folgendes:
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; AT agiert als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO und verarbeitet die Daten ausschließlich weisungsgebunden und zur Erfüllung dieses Vertrages. Im Übrigen gilt der gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der dem Kunden auf Anfrage oder im Rahmen des Onboarding-Prozesses zur Unterzeichnung übermittelt wird.
AT verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten – insbesondere gegen Verlust, Zerstörung oder unbefugten Zugriff – einzuhalten. Hierzu gehört auch die Anfertigung regelmäßiger Backups (mindestens täglich).
Der Kunde bleibt jederzeit berechtigt, die Herausgabe seiner Daten – auch nach Vertragsende – zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht von AT an den Daten ist ausgeschlossen. Die Herausgabe erfolgt nach Wahl von AT entweder durch Übermittlung über ein Datennetz oder durch Übergabe eines Datenträgers. Ein Anspruch auf Herausgabe der zur Nutzung der Daten erforderlichen Software besteht nicht.
5.4 Nutzung von Nutzungsstatistiken und Einsatz von Drittanbietern
AT setzt das Drittanbieter-Tool Pendo.io (Pendo.io, Inc., 150 Fayetteville St, Raleigh, NC 27601, USA; weitere Informationen unter: https://www.pendo.io/legal/privacy-policy/) ein, um pseudonymisierte Statistiken zur Nutzung von Casebase zu erheben. Erfasst werden insbesondere, aber nicht abschließend: aufgerufene Seiten, genutzte Funktionen und Nutzungsdauer. Die erfassten Daten werden in pseudonymisierter Form verarbeitet und dienen ausschließlich der Verbesserung der Nutzererfahrung, insbesondere zur Fehlerbehebung, Optimierung der Benutzeroberfläche und Weiterentwicklung der Software. Eine Nutzung zu Werbe- oder Marketingzwecken findet nicht statt.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse von AT an der kontinuierlichen Verbesserung und Qualitätssicherung des Services). Mit Pendo.io wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Datenübermittlung in die USA erfolgt auf Basis des EU-US Data Privacy Framework sowie ergänzender Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung von Casebase stimmt der Kunde dem Einsatz von Pendo.io zu den genannten Zwecken zu. Widerspricht der Kunde dem Einsatz von Pendo.io, wird AT die Nutzungsanalyse für den betreffenden Tenant auf Anfrage deaktivieren. AT weist darauf hin, dass die vollständige Deaktivierung die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehlerbehebung des Services einschränken kann.
Darüber hinaus setzt AT das Drittanbieter-Tool Sentry (Functional Software, Inc. d/b/a Sentry, 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA; Datenverarbeitung ausschließlich auf EU-Servern) ein, um Fehler und Ausnahmen innerhalb der Casebase-Applikation automatisiert zu erfassen und zu analysieren. Zweck dieser Verarbeitung ist die Gewährleistung der technischen Stabilität und Sicherheit des Services. Hierbei können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden: Fehlermeldungen und Stack Traces, IP-Adressen (anonymisiert), Browser- und Betriebssysteminformationen sowie Nutzer-IDs in pseudonymisierter Form. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse von AT an der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Software). Mit Sentry wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Weitere Informationen unter: https://sentry.io/privacy/
5.5 Verantwortlichkeit für Datenschutz und Einwilligungen
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm eingegebenen Daten sowie für die ordnungsgemäße Information und Einwilligung der betroffenen Personen gemäß den Vorgaben der DSGVO allein verantwortlich.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die von der Nutzung des Services betroffenen Endnutzer (z. B. eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren und ihnen die Datenschutzerklärung von AT (abrufbar unter [URL]) zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde Nutzerkonten für Endnutzer anlegt, ohne dass diese selbst an der Registrierung beteiligt sind.
Soweit AT dem Kunden Mustertexte, Vorlagen oder sonstige Inhalte zu Datenschutzinformationen und Einwilligungserklärungen bereitstellt oder auf rechtliche Erfordernisse hinweist, handelt es sich hierbei um unverbindliche Muster ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtskonformität. Eine Rechtsberatung durch AT erfolgt nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Eignung dieser Inhalte eigenverantwortlich, ggf. unter Beiziehung eines fachkundigen Dritten, zu prüfen und sicherzustellen.
5.6 Erweiterte Rechte von AT
a) Zugriffs- und Prüfungsrecht
AT ist berechtigt, im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung und bei begründetem Verdacht auf eine vertrags- oder rechtswidrige Nutzung des Services auf Kundendaten zuzugreifen, diese zu prüfen und technische Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern oder zu beseitigen. AT kann insbesondere den Zugriff auf oder die Verarbeitung einzelner Daten zeitweise sperren, sofern dies zur Sicherung der Systemintegrität, zur Fehlerbehebung oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
b) Recht zur Datenlöschung
AT ist berechtigt, Daten des Kunden zu löschen, sofern und soweit der Kunde gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch das Einstellen rechtswidriger, schadhafter oder die Funktionsfähigkeit des Services gefährdender Inhalte. AT wird den Kunden hierüber – soweit möglich – vorab informieren.
c) Verarbeitung zu Support- und Compliance-Zwecken
AT ist berechtigt, Kundendaten zum Zwecke der technischen Unterstützung, der Fehlerbehebung, für interne Qualitätssicherungsmaßnahmen und zur Erfüllung gesetzlicher Auskunfts-, Melde- oder Dokumentationspflichten zu verarbeiten und – soweit gesetzlich verpflichtend – ausschließlich an zuständige Behörden weiterzugeben. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und die Anforderungen der DSGVO, insbesondere Art. 28 DSGVO, eingehalten werden.
d) Recht zur Anpassung technischer Infrastruktur
AT ist berechtigt, die technische Infrastruktur, Speicherorte und eingesetzten Tools oder Dienstleister zur Erbringung des Services zu ändern, sofern die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Bei der Hinzuziehung neuer Unterauftragsverarbeiter (Sub-Processor) wird AT den Kunden mindestens 14 Tage vor Einbindung des neuen Sub-Processors per E-Mail informieren. Der Kunde hat das Recht, der Änderung innerhalb dieser Frist in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs werden die Parteien eine einvernehmliche Lösung anstreben; gelingt dies nicht, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen außerordentlich zu kündigen. Die aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Processor ist im AVV enthalten und wird bei Änderungen entsprechend aktualisiert.
5.7 Weitere Einschränkungen für den Kunden
a) Verbot der Nutzung für rechtswidrige oder kritische Zwecke
Dem Kunden ist es untersagt, den Service für Zwecke zu nutzen, die gegen geltendes Recht, behördliche Vorgaben, vertragliche Vereinbarungen oder die Interessen von AT verstoßen. Insbesondere ist die Nutzung für folgende Zwecke nicht gestattet:
- Speicherung oder Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten), es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich mit AT vereinbart.
- Übertragung, Speicherung oder Verbreitung von Daten, deren Besitz, Nutzung oder Veröffentlichung gesetzlich verboten ist.
- Einsatz des Services zur Durchführung von Penetrationstests, Sicherheitsanalysen oder automatisierten Datenabfragen, es sei denn, AT hat dies ausdrücklich genehmigt.
b) Verpflichtung zur Mitwirkung bei Datenschutzverletzungen
Der Kunde ist verpflichtet, AT unverzüglich über ihm bekanntwerdende Datenschutzverletzungen, unbefugte Zugriffe oder Verlust von Daten zu informieren und AT bei der Aufklärung und Behebung der Vorfälle in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
c) Sicherstellung der Löschung und Herausgabe
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsende sämtliche eigenen Daten vom Service zu löschen und zu sichern. Nach Ablauf einer von AT gesetzten Frist ist AT berechtigt, sämtliche verbliebene Kundendaten unwiederbringlich zu löschen, ohne dass hierfür eine weitere Mitteilung erforderlich ist.
d) Beschränkung der Rechteübertragung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Zugangs- oder Nutzungsrechte für den Service ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AT weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder diesen zugänglich machen.
6. Mängelansprüche
6.1 Mängelfreiheit und Beschaffenheit
AT wird den Service während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereitstellen. Für die Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die im Bestellschein oder die in der Produktbeschreibung auf dem Digitalen Marktplatz enthaltene bzw. ausdrücklich in Bezug genommene Leistungsbeschreibung maßgeblich. Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen von AT außerhalb des Vertrags, sowie Marketingmaterialien sind für die Beschaffenheit und den Leistungsumfang nicht verbindlich.
Die Pflicht zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands umfasst nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen, technische oder funktionale Weiterentwicklungen, Änderungen in der IT-Umgebung (insbesondere Hardware, Betriebssysteme), an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
6.2 Mängelbeseitigung
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der Software AT unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Umstände zu melden. AT wird nach eigenem Ermessen innerhalb angemessener Frist Abhilfe schaffen. AT ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend zumutbare Fehlerumgehungslösungen zur Verfügung zu stellen und die endgültige Beseitigung des Mangels zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
6.3 Ausschluss verschuldensunabhängiger Haftung
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
6.4 Einschränkung von Kündigungsrechten
Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs der Software gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, die Bereitstellung der vertraglichen Leistung ist endgültig und dauerhaft fehlgeschlagen.
6.5 Verjährung
Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, soweit AT zwingend gesetzlich haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2).
6.6 Kosten der Mängelbeseitigung
Stellt sich nach einer vom Kunden gemeldeten Störung heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt oder der Mangel auf einer unsachgemäßen Nutzung durch den Kunden beruht, kann AT dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
6.7 Gesetzliche Regelungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
6.8 Einschränkungen während einer kostenlosen Testphase
Für Leistungen im Rahmen einer kostenlosen Testphase gelten folgende Einschränkungen:
- AT schuldet weder die Mängelfreiheit noch einen bestimmten Funktionsumfang oder eine bestimmte Verfügbarkeit des Services.
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder Gewährleistung sind ausgeschlossen.
- Ein Anspruch auf Nutzung, Bereitstellung, Datenwiederherstellung oder Support besteht nicht.
- Jegliche Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Schäden, die während der Testphase entstehen, ist – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, während der Testphase keine produktiven oder schützenswerten Daten in die Software einzupflegen.
7. Freistellungspflichten
7.1 Pflicht zur Freistellung
Der Kunde ist verpflichtet, AT von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich öffentlicher Stellen) auf erstes Anfordern freizustellen, die gegen AT wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, Ansprüche im Zusammenhang mit der Einspielung oder Bereitstellung rechtswidriger, datenschutzwidriger oder sonst unzulässiger Inhalte durch den Kunden, der missbräuchlichen Nutzung des Services sowie der Verletzung von Schutzrechten Dritter (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte).
Die Freistellung umfasst auch die Übernahme sämtlicher AT im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.
7.2 Voraussetzungen und Verfahren der Freistellung
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass AT den Kunden unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche informiert. AT ist berechtigt, nach eigenem Ermessen sämtliche zur Abwehr und/oder Beilegung der Ansprüche erforderlichen Maßnahmen selbst zu ergreifen oder den Kunden aufzufordern, die Verteidigung auf eigene Kosten zu übernehmen.
Anerkenntnisse oder vergleichbare Erklärungen gegenüber dem Dritten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AT abgegeben werden.
Der Kunde hat AT bei der Rechtsverteidigung umfassend und unverzüglich in angemessenem Umfang zu unterstützen und alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
AT bleibt unabhängig davon berechtigt, gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen über die Ansprüche selbst zu führen, ohne dass dies Auswirkungen auf den Freistellungsanspruch hat.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Ausschluss der Haftung
AT haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AT,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z.B. vollständiger Verlust und irreversibles Fehlen von Kundendaten).
Im Übrigen ist die Haftung von AT – unabhängig von der Anspruchsgrundlage – ausgeschlossen, es sei denn, AT haftet zwingend nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Garantien durch AT bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und sind nur dann als solche auszulegen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie" bezeichnet werden.
8.2 Begrenzung der Haftungshöhe
Im Falle der Haftung gemäß Ziffer 8.1 Buchstabe b) ist die Haftung von AT auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Höchstbetrag des vorhersehbaren Schadens
Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden gemäß Ziffer 8.1 Buchstabe b) für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres höchstens dem Betrag der Nettovergütung für die im betreffenden Kalenderjahr vorgesehenen oder angefallenen Software-as-a-Service-Leistungen von AT entspricht, wobei der jeweils höhere Betrag maßgeblich ist.
8.4 Haftung während der kostenlosen Testphase
Für Schäden, die während einer kostenlosen Testphase entstehen, haftet AT ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8.5 Erweiterung auf Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten entsprechend auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AT.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Kostenlose Testphase
Sofern der Bestellschein oder die Produktbeschreibung auf dem Digitalen Marktplatz eine kostenlose Testphase vorsieht, beginnt mit Vertragsschluss zunächst eine Testphase von 30 Tagen. Während der Testphase fallen keine Einrichtungs-, Grund- oder Nutzungsgebühren an.
Sofern der Kunde den Vertrag nicht spätestens drei (3) Werktage vor Ablauf der Testphase in Textform gegenüber AT kündigt, geht der Vertrag automatisch und ohne weitere Mitteilung in die kostenpflichtige Grundlaufzeit gemäß Ziffer 9.2 über. Eine Kündigung während der laufenden Testphase ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
AT ist berechtigt, die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden oder den Zugang zum Service einzuschränken oder zu sperren.
9.2 Laufzeit und Verlängerung
Der Vertrag wird – abhängig von der Bestellung des Kunden – für eine bestimmte Laufzeit („Grundlaufzeit") geschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Zeitraum in gleicher Länge („Verlängerungslaufzeit"), sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei (3) Monaten zum Ende der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit in Textform gekündigt wird.
Soweit im Bestellschein nicht anders vereinbart, betragen sowohl die Grundlaufzeit als auch jede Verlängerungslaufzeit jeweils zwölf (12) Monate.
Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten gilt Ziffer 3.2.
9.3 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
10. Referenzverwendung
AT ist berechtigt, ab Zustandekommen des Vertrages (vgl. Ziffer 1.3) die Zusammenarbeit mit dem Kunden gegenüber Dritten zu Referenzzwecken offen zu legen und das Logo sowie den Namen und die Firma des Kunden in sämtlichen Medien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webseiten, Präsentationen, Broschüren, Pressemitteilungen und Social Media) unentgeltlich zu verwenden. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse von AT an der Vermarktung des Services und dem Aufbau von Referenzen).
Ein Widerspruch gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) bzw. ein Widerruf der Zustimmung zur Referenznutzung ist ausschließlich in Textform möglich. Der Widerspruch bzw. Widerruf hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Veröffentlichungen und Nutzungen. AT ist im Fall eines Widerspruchs nicht verpflichtet, bereits angefertigte oder veröffentlichte Materialien aus dem Verkehr zu ziehen oder zu löschen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erklärungen und Mitteilungen
AT ist berechtigt, sämtliche Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis per E-Mail an die vom Kunden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse des Administrator-Nutzers zu senden. Der Kunde verpflichtet sich, diese E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten und regelmäßig auf neue Nachrichten zu prüfen. Mit Zugang an diese Adresse gelten Erklärungen und Mitteilungen als zugegangen.
11.2 Vorrang zwingender Digitaler Marketplace-Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit deren Anwendung nicht durch zwingende Bestimmungen eines Digitalen Marketplace (z.B. AWS Marketplace) ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Soweit zwingende Regelungen des jeweiligen Digitalen Marketplace diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, gehen die jeweiligen Bestimmungen des Digitalen Marketplace vor.
11.3 Bestellschein
Der Bestellschein ist integraler Bestandteil des Vertrages. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestellschein haben die Regelungen des Bestellscheins Vorrang.
11.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem jeweils betroffenen Vertragsverhältnis berechtigt. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit sonstigen Ansprüchen ist ausgeschlossen.
11.5 Formvorschriften
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (§ 126 BGB). Übermittlungen per E-Mail oder Fax erfüllen das Textformerfordernis, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
11.6 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten – gleich welcher Art – findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
11.7 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von AT. AT bleibt berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.
11.8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
